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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 183/20.VB-2   

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https://dejure.org/2022,16509
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 183/20.VB-2 (https://dejure.org/2022,16509)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.06.2022 - VerfGH 183/20.VB-2 (https://dejure.org/2022,16509)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Juni 2022 - VerfGH 183/20.VB-2 (https://dejure.org/2022,16509)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - VerfGH 63/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 183/20
    Nach dem Grundsatz der Subsidiarität ist ein Beschwerdeführer gehalten, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 28. Januar 2020 - VerfGH 63/19.VB-2, juris, Rn. 16, vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 67/20.VB-1, juris, Rn. 68, und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 107/20.VB-2, juris, Rn. 7).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 67/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung und

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 183/20
    Nach dem Grundsatz der Subsidiarität ist ein Beschwerdeführer gehalten, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 28. Januar 2020 - VerfGH 63/19.VB-2, juris, Rn. 16, vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 67/20.VB-1, juris, Rn. 68, und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 107/20.VB-2, juris, Rn. 7).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der vorläufigen Zulassung zu einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 183/20
    Das können auch mittelbare Möglichkeiten sein, mit denen der Beschwerdeführer bewirken kann, dass die beanstandete Grundrechtsverletzung verhindert oder beseitigt wird und die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes im Wege des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Individualverfassungsbeschwerde nicht (mehr) erforderlich ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl 2020, 160 = juris, Rn. 8 m. w. N., und vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 124/20.VB-1, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 104/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Schadensersatzprozess nach einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 183/20
    Ist die Verfassungsbeschwerde hiernach bereits unzulässig, sei gleichwohl angemerkt, dass das Amtsgericht erhebliches Vorbringen der Beschwerdeführerin sowohl im angegriffenen Urteil wie auch im Anhörungsrügebeschluss übergangen hat, so dass ein Erfolg der Verfassungsbeschwerde wegen eines Verstoßes gegen Art. 4 Abs. 1 i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG nahegelegen hätte, wenn die Beschwerdeführerin den Subsidiaritätsgrundsatz gewahrt hätte (siehe auch VerfGH NRW, Beschluss vom 21. Juni 2022 - VerfGH 104/21.VB-2, sowie des Weiteren, bezüglich eines Verstoßes gegen das Willkürverbot durch dieselbe Abteilung des Amtsgerichts, VerfGH NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 - VerfGH 11/20.VB-1, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 107/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Begleichung einer

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 183/20
    Nach dem Grundsatz der Subsidiarität ist ein Beschwerdeführer gehalten, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 28. Januar 2020 - VerfGH 63/19.VB-2, juris, Rn. 16, vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 67/20.VB-1, juris, Rn. 68, und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 107/20.VB-2, juris, Rn. 7).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - VerfGH 24/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 183/20
    Darüber hinaus kann aus Gründen der Subsidiarität eine Anhörungsrüge erforderlich sein, wenn ein Gehörsverstoß nahe liegt und zu erwarten wäre, dass vernünftige Verfahrensbeteiligte mit Rücksicht auf die geltend gemachte Beschwer bereits im gerichtlichen Verfahren einen entsprechenden Rechtsbehelf ergreifen würden (VerfGH NRW, Beschluss vom 13. April 2021 - VerfGH 24/21.VB-3, juris, Rn. 21 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 11/20

    Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 183/20
    Ist die Verfassungsbeschwerde hiernach bereits unzulässig, sei gleichwohl angemerkt, dass das Amtsgericht erhebliches Vorbringen der Beschwerdeführerin sowohl im angegriffenen Urteil wie auch im Anhörungsrügebeschluss übergangen hat, so dass ein Erfolg der Verfassungsbeschwerde wegen eines Verstoßes gegen Art. 4 Abs. 1 i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG nahegelegen hätte, wenn die Beschwerdeführerin den Subsidiaritätsgrundsatz gewahrt hätte (siehe auch VerfGH NRW, Beschluss vom 21. Juni 2022 - VerfGH 104/21.VB-2, sowie des Weiteren, bezüglich eines Verstoßes gegen das Willkürverbot durch dieselbe Abteilung des Amtsgerichts, VerfGH NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 - VerfGH 11/20.VB-1, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 124/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer wegen Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 183/20
    Das können auch mittelbare Möglichkeiten sein, mit denen der Beschwerdeführer bewirken kann, dass die beanstandete Grundrechtsverletzung verhindert oder beseitigt wird und die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes im Wege des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Individualverfassungsbeschwerde nicht (mehr) erforderlich ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl 2020, 160 = juris, Rn. 8 m. w. N., und vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 124/20.VB-1, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 44/21

    Verfassungsbeschwerde gegen ein zivilgerichtliches Urteil betreffend die

    Gegen den amtsgerichtlichen Beschluss vom 19. Oktober 2020 sowie das vorausgegangene Urteil vom 21. September 2020 erhob die Beschwerdeführerin mit anwaltlichem Schriftsatz vom 19. November 2020 Verfassungsbeschwerde, die am 20. November 2020 beim Verfassungsgerichtshof eingegangen und noch anhängig ist (Az. VerfGH 183/20.VB-2).

    Der Beschluss ist bereits Beschwerdegegenstand der noch anhängigen, zeitlich früher eingegangenen Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin vom 19. November 2020, die beim Verfassungsgerichtshof unter dem Aktenzeichen VerfGH 183/20.VB-2 geführt wird.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 58/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Wohnungsdurchsuchung

    Das ist immer dann der Fall, wenn ein Gehörsverstoß nahe liegt und zu erwarten wäre, dass vernünftige Verfahrensbeteiligte mit Rücksicht auf die geltend gemachte Beschwer bereits im gerichtlichen Verfahren einen entsprechenden Rechtsbehelf ergreifen würden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. April 2021 - VerfGH 24/21.VB-3, juris, Rn. 21, und vom 21. Juni 2022 - VerfGH 183/20.VB-2, juris, Rn. 12).
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